Dome Events & Services GmbH

General terms and conditions of

Dome Events & Services GmbH

Geltungsbereich ab 19. März 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb oder die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Tages- und/oder Sondertickets oder Freikarten gleich welcher Art (gemeinsam „Tickets“) von der Dome Events & Services GmbH, Basketsring 1, 53123 Bonn („Dome GmbH“) oder von der Dome GmbH autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufs-/Ausgabestellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Konzerte und Shows sowie Basketballspiele, deren Veranstalter nicht die BonBas GmbH, Basketsring 1, 53123 Bonn, ist), die im Telekom Dome, Basketsring 1, 53123 Bonn („Halle“) stattfinden („Veranstaltungen“) sowie den Zutritt und Aufenthalt in der Halle, es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten ergänzende oder ersetzende gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).

2. Bezugsweg, Bestellvorgang, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1. Bezugswege: Tickets für Veranstaltungen sind grundsätzlich nur bei der Dome GmbH oder bei autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen zu beziehen. Informationen zur Autorisierung einer Verkaufs-/Ausgabestelle finden sich unter der Kontaktadresse gemäß Ziffer 17 („Kontaktadresse“). Sollten für den Ticketerwerb bei den autorisierten Verkaufs-/Ausgabestellen von diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Dome GmbH diese ATGB Vorrang.

2.2. Online-Ticketshop: Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz der Dome GmbH (Veranstaltungen von Dome Events & Services GmbH | vivenu) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit der Dome GmbH ab. Die Dome GmbH bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheits- oder Gesundheitsaspekte). Erst mit Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home- oder mobile-ticket bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5.3)) kommt der Vertrag zwischen der Dome GmbH und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande. Der Dome GmbH steht bis zum Vertragsabschluss nach eigenem Ermessen das Recht zu, die Bestellung nicht anzunehmen oder zu stornieren. Bei Nichtannahme oder Stornierung durch die Dome GmbH wird den betroffenen Kunden – mit Ausnahme der in Ziffer 2.6 geregelten Fälle – der bereits gezahlte Preis zurückerstattet oder nicht berechnet; Ziffer 7.5 gilt entsprechend.

2.3. Besondere Regelungen und BOT-Käufe: Die Dome GmbH behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende maximale Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu kontingentieren sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Unabhängig vom Bezugswege ist jeder Ticketbezug unter Verwendung automatisierter Verfahren, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe), unzulässig und berechtigt die Dome GmbH, eine Bestellung nicht anzunehmen bzw. zu stornieren sowie zur Verhängung einer Vertragsstrafe im Einklang mit Ziffer 11.

2.4. Zuteilung anderer Tickets: Nach Zustimmung des Kunden ist die Dome GmbH im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Ticketbereich berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebotes des Kunden diesem ohne weitere Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder niedrigeren Kategorie für die entsprechende Veranstaltung zuzuteilen und/oder die gewünschte Ticketanzahl zu limitieren.

2.5. Besuchsrecht: Die Dome GmbH, als Aussteller der Tickets, will nicht jedem, sondern nur denjenigen Zutritt zu Veranstaltungen in der Halle gewähren, die die Tickets als Kunde bei der Dome GmbH, einer autorisierten Verkaufs-/Ausgabestelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 erworben haben und ggf. zusätzliche geltende Zutrittsvoraussetzungen erfüllen. Die Dome GmbH gewährt nur dem Kunden, der die Tickets unmittelbar bei der Dome GmbH gekauft hat und durch einen Ticketaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar ist und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Die Dome GmbH erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts, indem sie einmalig Zutritt zu der (den) Veranstaltung(en) gewährt. Die Dome GmbH wird auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zur Halle kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Kinder und Jugendlichen wird der Zutritt zur Halle gemäß den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gestattet. Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten amtlichen Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis) mit sich zuführen und auf Verlangen der Dome GmbH und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen in der Halle verpflichtet, auf Nachfrage der Dome GmbH anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben; dies kann auch die namentliche Nennung des Ticketverkäufers einschließen. Tickets, die auf nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.5 und können Rechtsfolgen nach den Ziffern 8.5 und 9 (oder der Hallenordnung) zur Folge haben.

2.6. Unzulässige Bestellungen: Unabhängig vom Bezugsweg nach Ziffer 2.1 und Ziffer 2.2 ist jeder Ticketbezug unzulässig und berechtigt die Dome GmbH eine Bestellung nicht anzunehmen oder ersatzlos zu stornieren oder die Übermittlung, Übergabe bzw. Hinterlegung zu verweigern oder nach Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Ticketbezug unter Verwendung falscher Identitäten oder (halb-)automatisierter Verfahren erfolgt, die insbesondere dazu dienen, Beschränkungen der zu erwerbenden Tickets oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen.

3. Ermäßigte Tickets

3.1. Ermäßigungen: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets sind Kinder von sechs (6) bis zwölf (12) Jahren (Personalausweis/Schülerausweis), Studenten (Studentenausweis), Auszubildende (Ausbildungsnachweis), Schwerbehinderte ab 50% Grad der Behinderung (amtlicher Nachweis), Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Schüler eines Berufskollegs sowie Mitarbeiter der Telekom. Kinder bis fünf (5) Jahre erhalten freien Eintritt. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.

3.2. Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist beim Hallenzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zur Halle verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Kunde erhält am Eingang die Möglichkeit den Differenzbetrag zum Normalpreis am Eingang nachzuzahlen; es gelten die Regelungen in Ziffer 3.3 entsprechend. Missbräuchliche Zuwiderhandlungen in Bezug auf den Ermäßigungsnachweis können mit einem Verweis aus der Halle sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

3.3. Kindertickets: Kinder von null (0) bis einschließlich fünf (5) Jahren erhalten Zutritt ausschließlich mit einem sogenannten Schoßticket. Schoßtickets vermitteln keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Der Zutritt von Kindern ab sechs (6) Jahren ist nur mit gültigem Ticket gestattet. Schoß- und Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden.

3.4. Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8.3 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zur Halle am Eingang den Differenzbetrag zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket („Aufwertung“).

4. Zahlungsmodalitäten

4.1. Ticketpreise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der im Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Kunden gültigen Preisliste der Dome GmbH im Hinblick auf die jeweilige Veranstaltung. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den jeweils akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Bankeinzug/SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Giropay) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann die Dome GmbH dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder angemessene System- und weitere Gebühren für Leistungen, die im Interesse des Kunden sind, in Rechnung stellen.

4.2. Nichtzahlung: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Deckung, Rückbuchung, fehlgeschlagene Authentifizierung etc.), ist die Dome GmbH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die dem Kunden übermittelten Tickets im Eigentum der Dome GmbH. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt der Dome GmbH vorbehalten.

4.3. SEPA-Lastschriftmandat: Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Kunde der Dome GmbH ein entsprechendes Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes: Ein bevorstehender Lastschrifteinzug wird durch die Dome GmbH in der Regel zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg) spätestens fünf (5) Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Pre-Notification). Die Belastung erfolgt nicht vor der auf der Zahlungsaufforderung (Rechnung) genannten Fälligkeit, eine gesonderte Pre-Notification wird nicht verschickt. Der Einzug der Lastschrift erfolgt gemäß dem Fälligkeitsdatum auf der jeweiligen Zahlungsaufforderung. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Bankgeschäftstag. Im Falle einer Zahlung durch einen abweichenden Kontoinhaber erfolgt die Pre-Notification an den Kunden. Dieser verpflichtet sich den Kontoinhaber über den anstehenden Lastschrifteinzug zu informieren. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Kunde hat die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht zu vertreten.

5. Versand, Hinterlegung, Druckgebühr

5.1. Versand: Der postalische Versand der Tickets in Papierform erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Dome GmbH. Die Dome GmbH stellt diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO zur Verfügung.

5.2. Elektronische Tickets: Bei Übermittlung elektronischer Tickets (z.B. Versand per E-Mail) werden dem Kunden die bestellten Tickets zum Abruf bereitgestellt. Zusätzlich werden dem Kunden seine Tickets in digitaler Form über sein Kundenkonto im Online-Ticketshop als PDF- oder pkpass-Format bereitgestellt. Dieses Ticket kann der Kunde in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform ausdrucken und/oder sie papierlos auf seinem mobilen Endgerät verfügbar machen und bei der Veranstaltung bei sich führen. Nicht lesbare elektronische Tickets oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden der Dome GmbH zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum Zutritt zu der Halle. Die Rechtsgrundlage für die damit jeweils einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.

5.3. Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang zu den Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an den hierfür durch die Dome GmbH eingerichteten Servicestellen zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Die Dome GmbH kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der Dome GmbH oder eines von der Dome GmbH beauftragten Dritten vor.

6. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

6.1. Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigung als auch Ticket nach Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail bzw. Annahmeerklärung der Dome GmbH (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse unter Ziffer 17 erfolgen. Bei Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.3 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden der Dome GmbH zurückzuführen ist. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Die Dome GmbH stellt dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus; elektronische Tickets sperrt die Dome GmbH gegen entsprechenden Nachweis des Fehlers sowie der Legitimation des Kunden (z.B. Zusendung eines Screenshots unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer) und stellen kostenfrei ein neues elektronisches Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens der Dome GmbH zurückzuführen ist.

6.2. Beschädigung und Defekt: Im Fall eines Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets sperrt die Dome GmbH das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Dies gilt ausdrücklich nicht für technische Defekte, die eindeutig vom Kunden hervorgerufen wurden. Für die Neuausstellung können Druckgebühren erhoben werden, es sei denn, die Dome GmbH oder von der Dome GmbH beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

6.3. Abhandenkommen: Die Dome GmbH ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust von bei ihr erworbenen Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg zu unterrichten. Die Dome GmbH ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach entsprechender Anzeige, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann von der Dome GmbH eine Servicegebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstatten die Dome GmbH Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

7. Rücknahme, Erstattung und Umplatzierung

7.1. Kein Widerrufsrecht beim Ticket- und Gutscheinkauf: Auch wenn die Dome Events & Services GmbH Tickets und Gutscheine für termingebundene Veranstaltungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf von Tickets und Gutscheinen für termingebundene Veranstaltungen. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von solchen Tickets und Gutscheinen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Dome Events & Services GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets bzw. Gutscheine

7.2. Umtausch, Rücknahme und Ersatz: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig.

7.3. Verlegung: Bei einer zeitlichen und/oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann bei Verlegung jedoch vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist innerhalb von sieben (7) Tagen ab Kenntnis des Kunden von der Verlegung in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse gem. Ziffer 17 zu erklären. Der betroffene Kunde erhält dann gegen Vorlage oder Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an die Dome GmbH, im Fall elektronisch übermittelter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichteten Ticketpreis erstattet; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

7.4. Abbruch: Wird eine laufende Veranstaltung abgebrochen, etwa nach den Vorgaben einer zuständigen (Sicherheits-)Behörde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn die Dome GmbH hat den Abbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen der Dome GmbH spricht im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.

7.5. Vergebliche Aufwendungen: Die Dome GmbH haftet in den Fällen der Ziffern 7.3 bis 7.4 gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, die Dome GmbH hat das jeweils die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen der Dome GmbH spricht im Einzelfall für einen Ersatz.

7.6. Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass die Dome GmbH aus wichtigem Grund (z.B. bauseitige Hindernisse, Sicherheitsaspekte oder behördlich vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) berechtigt ist, dem Kunden von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht seitens des Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.

8. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets

8.1. Sinn und Zweck: Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen ist die Weitergabe von Tickets eingeschränkt.

8.2. Unzulässige Weitergabe: Der Kunde verpflichtet sich, die Tickets ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige/s und damit untersagte/s Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. über eBay, Kleinanzeigen, Facebook, etc.) und/oder bei nicht von der Dome GmbH autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, etc.) anzubieten und/oder zu verkaufen,

b) Tickets zu einem Preis weiterzugeben, der höher ist als dem bezahlten Originalpreis nach den jeweils gültigen Tageskartenpreisen der Dome GmbH,

c) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben.

8.3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und der Dome GmbH einverstanden erklärt und (3) die Dome GmbH auf dessen Anforderung hin (z.B. aufgrund behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) unter Nennung des neuen Ticketinhabers (einschließlich der oben genannten Daten) rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder die Dome GmbH die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.

8.4. Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Vor- und Nachnamens sowie die E-Mailadresse des neuen Ticketinhabers durch die Dome GmbH erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und der Dome GmbH wie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Dome GmbH gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen der Dome GmbH ergeben sich aus Ziffer 8.1.

8.5. Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Sollte die Dome GmbH feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziffer 8.2 verstoßen hat, entsteht der Dome GmbH aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zudem ist die Dome GmbH berechtigt, a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, b) die entsprechenden Tickets zu sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Halle verweigern bzw. ihn der Halle zu verweisen, c) in den Fällen der unzulässigen Ticketweitergabe gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) den vom Kunden erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn nach den Maßgaben von Ziffer 11 heraus zu verlangen und d) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 zu verhängen.

8.6. Mitnahme von Gästen: Der Kunde darf Tickets zur Mitnahme von Gästen, Geschäftspartnern, Freunden und Familie verwenden und in dieser Form weitergeben, wenn (1) der Kunde seine Gäste, Geschäftspartner, Freunde und Familie auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hingewiesen hat, (2) die Gäste, Geschäftspartner, Freunde und Familie sich spätestens durch die Nutzung des entsprechenden Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihnen und der Dome GmbH einverstanden erklären, (3) auf Aufforderung der Dome GmbH im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben die Kontaktdaten der mitgenommenen Gäste, Geschäftspartner, Freunde und Familie der Dome GmbH mitgeteilt werden und (4) kein Fall der unzulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.2 vorliegt.

9. Zutritt zur Halle

9.1. Hallenordnung: Der Aufenthalt an und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Halle unterliegt zusätzlich der ausgehängten und im Internet abrufbaren (z.B. https://www.dome.de/events/hallenordnung) Hallenordnung („Hallenordnung“). Jeder Ticketinhaber ist insbesondere verpflichtet, sich in der Halle so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der Dome GmbH, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen in der Halle anwesenden Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Im Falle eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen diese und die in der Hallenordnung festgelegten Verhaltensregelungen, die im gesamten Hallenbereich sowie, wenn nicht explizit auf den Hallenbereich beschränkt, darüber hinaus gelten ist die Dome GmbH, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen und/oder Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Hallenbereich zu verweigern und/oder sie der Halle bzw. des Platzes zu verweisen.

9.2. Videoüberwachung: Die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nutzen in der Halle und teilweise auch im Umfeld der Halle abhängig von den örtlichen Gegebenheiten Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. landesgesetzliches Polizeigesetz und StPO). Weitere Informationen zur Videoüberwachung sind an den jeweiligen Aushängeschildern vor Ort sowie Datenschutzinformationen zu entnehmen.

9.3. Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde mit einem wirksam nach den Vorgaben von Ziffer 2.5 erworbenen Besuchsrecht zum Hallenzutritt berechtigt. Der Zutritt zur Halle kann verweigert werden, wenn a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Hallenbereichs am Halleneingang und/oder im Halleninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen; Personen, die Gegenstände unerlaubt in die Halle einbringen und/oder diese den Kontrollen des Sicherheitspersonals entziehen, können vom Hallengelände verwiesen werden oder mit einem Hallenverbot gemäß Ziffer 9.6 belegt werden. Die Dome GmbH behält sich vor, für bestimmte Gegenstände, die in die Halle eingebracht werden sollen, entsprechende gesonderte Kontrollstellen oder Eingänge zu bestimmen; b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Hallenbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit; es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse am Verlassen der Halle (z.B. Notfall) und hat die Halle durch einen ordnungsgemäßen Check-Out in Absprache mit den zuständigen Sicherheitspersonal verlassen; c) der Aufdruck auf den Tickets (Platz, Barcode, QR Code, Seriennummern, Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR- Code bereits im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht von der Dome GmbH zu vertreten ist; d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Kunde gespeichert oder vermerkt ist (z.B. Namensaufdruck und/oder QR-Code und/oder Warenkorbnummer etc. bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 vor und/oder e) wenn technische Versäumnisse, die eindeutig dem Ticketinhaber zuzuordnen sind (z.B. Smartphone defekt, Ausdruck nicht lesbar etc.), dazu führen, dass eine elektronische Zutrittskontrolle nicht möglich ist. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

9.4. Hausrecht und Platzzuweisung: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht der Dome GmbH oder von der Dome GmbH beauftragten Dritten zu. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der Dome GmbH, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung in der Halle Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung, im Falle sachlicher Gründe hin, einen anderen Platz als auf dem Ticket vermerkt einzunehmen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Ansonsten hat jeder Ticketinhaber denjenigen Platz in der Halle einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat.

9.5. Ungebührliches Verhalten: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich in der Halle so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der Dome GmbH sowie sämtlicher anderer bei Veranstaltungen in der Halle anwesender Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Es ist insbesondere untersagt, die folgenden Gegenstände (z.B. Banner, Schilder, Symbole und/oder Flugblätter) mit sich zu führen und/oder zu benutzen: a) Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche andere pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um die Halle, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen; b) rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende, antisemitische, diskriminierende, ausländerfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen, Äußerungen, Gesten und/oder ein Erscheinungsbild, die geeignet sind Dritte zu diffamieren oder zu verletzen, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Abstammung bzw. ethnischer Herkunft im gesamten Hallenbereich verboten. Dies gilt auch für das Tragen von Kleidung und/oder Körperschmuck, die bzw. der Schriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, homophober, gewaltverherrlichender, antisemitischer, diskriminierender, ausländerfeindlicher sowie rechts- und/oder linksradikaler Tendenz/Inhalten aufweist/aufweisen.

9.6. Sanktionen bei verbotenen Verhalten: Bei Verstößen gegen diese Regelung und die Regelung in Ziffer 9.1 und/oder die Hallenordnung bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes (VersG), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Halle kann die Dome GmbH ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen nach Ziffer 9.1 bzw. nach der Hallenordnung entsprechend der Regelung in Ziffer 8.5 die dort aufgeführten Maßnahmen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber treffen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.1 und/oder die Hallenordnung bei Handlungen nach §§ 3, 27 des VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Halle kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 9.1 bzw. gemäß der Hallenordnung und den Sanktionen gemäß Ziffer 9.6 ein auf die Halle beschränktes Hallenverbot ausgesprochen werden. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

9.7. Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich oder gesetzlich angeordneter Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, ist die Dome GmbH berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den Ticketerwerb oder den Hallenaufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber durchzusetzen. Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die besonderen Zutrittsbedingungen nicht erfüllen, kann die Dome GmbH den Ticketerwerb oder den Hallenaufenthalt verweigern. Regressansprüche gegen die Dome GmbH sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Gibt die Dome GmbH besondere Zutrittsbedingungen erst nach Erwerb der entsprechenden Tickets durch den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Es gelten die in Ziffer 6 geregelten Rücktrittsfolgen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen Zutrittsbedingungen bei Ticketerwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens ab Hallenzutritt des Kunden. Regressansprüche des Ticketinhabers sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

9.8. Informationspflicht: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerbeschränkungen und weiter geltende Vorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter Dome - Telekom Dome abrufbar.

9.9. Aufnahmen: Der Aufenthalt in der Halle zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Einwilligung der Dome GmbH und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung der Dome GmbH ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung der Dome GmbH. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung der Dome GmbH Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich mobilen Endgeräten wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Ebenso ist ohne Einwilligung der Dome GmbH das Sammeln, Erheben, Übertragen, Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zu kommerziellen Zwecken in der Halle ausdrücklich untersagt. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten genutzt werden können, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Dome GmbH nicht in die Halle eingebracht werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann Ticketinhabern der Zutritt in die Halle verweigert oder sie können aus der Halle verwiesen werden.

10. Zuschaueraufnahmen bei Veranstaltungen

10.1. Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung der betreffenden Veranstaltung kann die Dome GmbH oder von ihr beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketkäufer/Hallenbesucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Das berechtigte Interesse der Dome GmbH oder von der Dome GmbH beauftragten oder sonst autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) liegt darin, die betroffene Veranstaltung auch medial zu zeigen und zu verwerten. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch die Dome GmbH und den mit ihr nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihr autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

10.2. Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 13 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 8.2 und 8.3 bleiben unberührt.

11. Vertragsstrafe und Mehrerlös

11.1. Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 oder 9.1 und/oder die Hallenordnung, ist die Dome GmbH ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen und sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

11.2. Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe oder den Mehrerlös sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Die Vertragsstrafe kann die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse oder Gewinne übersteigen. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von der Dome GmbH im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche der Dome GmbH wegen des Verstoßes anzurechnen.

12. Haftung

Der Aufenthalt an und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Die Dome GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß der DSGVO und der aktuellen Datenschutzbestimmungen der Dome GmbH (abrufbar unter Datenschutzbestimmungen von Dome Events & Services GmbH) erhoben, verarbeitet und sonst genutzt. Der Kunde ist während bestehender Schuldverhältnisse verpflichtet, der Dome GmbH jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

14. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Dome GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

15.1. Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

15.2. Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz der Dome GmbH alleiniger Erfüllungsort (Bonn).

15.3. Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist – soweit zulässig – Bonn.

16. Ergänzungen und Änderungen

Die Dome GmbH ist bei Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage, die eine Anpassung dieser ATGB erforderlich werden lassen, berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, jedoch immer nur dann, wenn die Änderung für den Kunden in einer Gesamtabwägung zumutbar ist. Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt die Dome GmbH hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt die Dome GmbH zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Der Kunde ist bei einer einseitigen Änderung im laufenden Rechtsverhältnis ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, dies gilt insbesondere bei Preisanpassungen zu Lasten des Kunden.

17. Kontaktadresse

Rückfragen zum Ticketverkauf können über folgenden Kontakt an die Dome GmbH gerichtet werden: Dome Events & Services GmbH, Abteilung Ticketing, Basketsring 1, 53123 Bonn, per E-Mail (info@dome.de) oder unter der Rufnummer +49 228 25920 erfolgen.

18. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall einer unwirksamen Regelung haben die Parteien darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.